KANZLEI
ECKSTORFF
Strafverteidigung: spezialisiert, individuell, dynamisch.
In der Kanzlei Eckstorff gehört die bedingungslose Spezialisierung auf das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ebenso zum Selbstverständnis, wie das uneingeschränkte Bekenntnis zu dem Grundsatz, dass jede beschuldigte Person bis zur gerichtlichen Feststellung des Gegenteils als unschuldig gilt. Im Mittelpunkt der Verteidigertätigkeit stehen daher von der ersten Stunde des Verfahrens bis zum Verfahrensabschluss immer die Belange der Mandantinnen und Mandanten.
Wer sich als beschuldigte Person den Ermittlungsbehörden gegenübersieht, befindet sich regelmäßig in einer sehr belastenden Extremsituation. Insbesondere staatliche Zwangsmaßnahmen, wie Durchsuchung und Festnahme bzw. Haft stellen dabei eine besondere Herausforderung für Betroffene und ihre Angehörigen dar.
Daher ist es elementar, frühestmöglich durch einen engagierten Strafverteidiger beraten und vertreten zu werden, der die Beschuldigtenrechte seiner Mandantschaft kompromisslos durchsetzt und dabei die individuelle Situation der Beschuldigten stets im Blick behält. Um die Verteidigungsstrategie auch an sich laufend verändernde Umstände anpassen zu können, ist die vertiefte Kenntnis der strafprozessualen Vorschriften und der Besonderheiten strafrechtlicher Ermittlungs- und Hauptverfahren unerlässlich.