KANZLEI ECKSTORFF

Beratungsschwerpunkte

Die Kanzlei Eckstorff berät und verteidigt Sie in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Je früher die Mandatierung erfolgt, desto besser sind die Aussichten, in Ihrem Sinne auf den Verfahrensverlauf Einfluss zu nehmen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der Tätigkeitsschwerpunkte.

Wirtschaftsstrafrecht

Verteidigung und Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen in Straf- und Ordnungswidrigkeiten-verfahren mit Bezug zur unternehm-erischen Tätigkeit.

Allgemeines Strafrecht

Verteidigung bei Vorwürfen des Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch, wie bspw. Körperverletzungs- und Tötungsdelikten, Diebstahl und Betrug sowie weiteren Taten des besonderen Teils des StGB.

Steuerstrafrecht

Versiert im Umgang mit den verschie-denen Behörden bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung und Steuerver-kürzung sowie dem Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige.

Medienstrafrecht

Verteidigung und Beratung von jour-nalistisch tätigen Personen und anderen Medienschaffenden im Zusammenhang mit Investigativ-recherchen und Veröffentlichungen.

BtM-Strafrecht (inkl. NPsG, AMG)

Verteidigung bei Vorwürfen des Verstoßes gegen das Betäubungs-mittelgesetz, das Arzneimittelgesetz sowie das Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz.

Durchsuchungen

Sofortige Unterstützung bei Durch-suchungsmaßnahmen im Unter-nehmen, Zuhause oder im PKW.

Haftrecht

Verteidigung von Mandanten während der extrem belastenden Untersuch-ungshaft, insbesondere strategischer Einsatz von Haftprüfungsanträgen und Haftbeschwerden.

Insolvenzstrafrecht

Beratung der Geschäftsführung in der Unternehmenskrise und Verteidigung gegen Vorwürfe der Insolvenz-verschleppung, des Bankrotts und weiterer typischer Insolvenzdelikte.

Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

Verteidigung in Verfahren der so ge-nannten „Schwarzarbeit“ unter be-sonderer Berücksichtigung der persönlichen Haftung der Geschäfts-führung für die rückständigen Beträge gegenüber den jeweiligen Kranken-kassen.