Beratungsschwerpunkte
Die Kanzlei Eckstorff berät und verteidigt Sie in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Je früher die Mandatierung erfolgt, desto besser sind die Aussichten, in Ihrem Sinne auf den Verfahrensverlauf Einfluss zu nehmen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der Tätigkeitsschwerpunkte.
Wirtschaftsstrafrecht
Verteidigung und Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen in Straf- und Ordnungswidrigkeiten-verfahren mit Bezug zur unternehm-erischen Tätigkeit.
Allgemeines Strafrecht
Verteidigung bei Vorwürfen des Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch, wie bspw. Körperverletzungs- und Tötungsdelikten, Diebstahl und Betrug sowie weiteren Taten des besonderen Teils des StGB.
Steuerstrafrecht
Versiert im Umgang mit den verschie-denen Behörden bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung und Steuerver-kürzung sowie dem Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige.
Medienstrafrecht
Verteidigung und Beratung von jour-nalistisch tätigen Personen und anderen Medienschaffenden im Zusammenhang mit Investigativ-recherchen und Veröffentlichungen.
BtM-Strafrecht (inkl. NPsG, AMG)
Verteidigung bei Vorwürfen des Verstoßes gegen das Betäubungs-mittelgesetz, das Arzneimittelgesetz sowie das Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz.
Durchsuchungen
Sofortige Unterstützung bei Durch-suchungsmaßnahmen im Unter-nehmen, Zuhause oder im PKW.
Haftrecht
Verteidigung von Mandanten während der extrem belastenden Untersuch-ungshaft, insbesondere strategischer Einsatz von Haftprüfungsanträgen und Haftbeschwerden.
Insolvenzstrafrecht
Beratung der Geschäftsführung in der Unternehmenskrise und Verteidigung gegen Vorwürfe der Insolvenz-verschleppung, des Bankrotts und weiterer typischer Insolvenzdelikte.
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Verteidigung in Verfahren der so ge-nannten „Schwarzarbeit“ unter be-sonderer Berücksichtigung der persönlichen Haftung der Geschäfts-führung für die rückständigen Beträge gegenüber den jeweiligen Kranken-kassen.