Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen: Hohe Gefahr durch Sammelauskunftsersuchen
Immer mehr Menschen investieren in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. Doch Vorsicht: Auch die Finanzbehörden haben Kryptowährungen längst im Visier. Wer Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht vollständig in der Steuererklärung angibt, riskiert den Vorwurf der Steuerhinterziehung – mit ernsten strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen.
Hohe Gefahr: Finanzämter erfahren von Kryptogewinnen
Durch sogenannte Sammelauskunftsersuchen an Kryptobörsen wie zum Beispiel Bitcoin.de haben die Finanzbehörden mittlerweile direkten Zugriff auf die Transaktionsdaten vieler Krypto-Anleger. In Nordrhein-Westfalen wurden bereits die Daten von Nutzern ausgewertet, die in den Jahren 2015 bis 2017 über 50.000 Euro pro Jahr umgesetzt haben. Die Finanzämter wissen somit bereits über viele nicht erklärte Gewinne aus Kryptowährungen Bescheid. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch Ihre Kryptogewinne den Finanzbehörden bekannt sind, ist daher erheblich gestiegen.
Neben diesen Datenabfragen nutzen die Behörden auch forensische Blockchain-Analysen, um Transaktionen nachzuverfolgen. Gerade bei transparenten Blockchains wie Bitcoin können Transaktionen über Wallet-Adressen zurückverfolgt und mit Klarnamen verknüpft werden. Diese Methoden erlauben es den Steuerfahndern, auch ohne Sammelauskunftsersuchen zu ermitteln.
Das BFH-Urteil vom 5. Oktober 2006 (VII R 63/05) hat klargestellt, dass solche Auskunftsersuchen rechtmäßig sind, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Steuerverkürzung bestehen. Die Finanzämter nutzen diese Befugnis nun verstärkt, um Kryptogewinne zu ermitteln.
Haltefristen bei Kryptowährungen
Ein zentrales Element bei der Besteuerung von Kryptowährungsgewinnen ist die Haltefrist. Wenn Sie Kryptowährungen kaufen und innerhalb von 12 Monaten wieder verkaufen, müssen Sie die erzielten Gewinne versteuern. Diese unterliegen dann dem persönlichen Einkommenssteuersatz.
Halten Sie die Kryptowährungen hingegen länger als 12 Monate, sind die Gewinne steuerfrei. Diese Regelung gilt jedoch nur für private Veräußerungsgeschäfte. Wichtig ist, dass die Spekulationsfrist nicht nur für den Verkauf, sondern auch für den Tausch von Kryptowährungen gilt. Ein Wechsel von Bitcoin in Ethereum innerhalb der Haltefrist wird steuerlich als Verkauf behandelt und ist somit steuerpflichtig.
Das BFH-Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) bestätigte, dass Gewinne aus Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu versteuern sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kryptowährungen innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr veräußert werden.
Mehr als nur der Verkauf: Wann Kryptogewinne steuerpflichtig sind
Viele Krypto-Anleger gehen fälschlicherweise davon aus, dass nur der Verkauf von Kryptowährungen steuerpflichtig ist. Das ist jedoch ein gefährlicher Irrtum. Auch andere Handlungen können zu einer Steuerpflicht führen, darunter:
•Tausch von Kryptowährungen: Der Tausch von Bitcoin gegen Ethereum oder andere Kryptowährungen wird steuerlich wie ein Verkauf behandelt.
•Zahlung mit Kryptowährungen: Wenn Sie mit Kryptowährungen Waren oder Dienstleistungen kaufen, gilt dies ebenfalls als steuerpflichtige Veräußerung.
•Lending, Staking, Liquidity Mining: Erträge aus Krypto-Staking, Lending oder Liquidity Mining sind als Einkünfte zu versteuern.
•Airdrops und Hardforks: Auch der Erhalt von Kryptowährungen durch Airdrops oder Hardforks kann zu steuerpflichtigen Einkünften führen.
Das BFH-Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) hat bestätigt, dass Gewinne aus Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu versteuern sind. Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für den Tausch oder die Verwendung von Kryptowährungen innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr.
Anfragen der Finanzämter: Ihre Gewinne könnten bereits bekannt sein
Wenn die Finanzbehörden aufgrund der erhaltenen Daten vermuten, dass Sie Gewinne nicht korrekt angegeben haben, erhalten Sie ein Schreiben vom Finanzamt. Diese sogenannten „Goldene-Brücke-Schreiben“ geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung zu berichtigen und so einer Strafe zu entgehen. Die Schreiben setzen meist eine kurze Frist, innerhalb derer Sie die Korrekturen vornehmen müssen.
Eine Selbstanzeige kann Ihnen in dieser Situation helfen, strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, wenn sie rechtzeitig erfolgt. Die Selbstanzeige muss jedoch alle unverjährten steuerpflichtigen Einkünfte der letzten zehn Jahre umfassen.
Das BFH-Urteil vom 16. Januar 2009 (VII R 25/08) macht deutlich, dass Sammelauskunftsersuchen nicht ins Blaue hinein gestellt werden dürfen. Es müssen immer klare Anhaltspunkte für eine Steuerverkürzung vorliegen – eine allgemeine Vermutung reicht nicht aus.
Handlungsmöglichkeiten nach Erhalt eines Schreibens
Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, sollten Sie schnell handeln:
1. Fristen einhalten: Die Fristen zur Nachmeldung sind meist sehr kurz. Reagieren Sie sofort, um schwerwiegende Folgen wie Strafverfahren oder Durchsuchungen zu vermeiden.
2. Fachberatung einholen: Die Aufarbeitung von Kryptotransaktionen ist oft komplex und zeitaufwendig. Holen Sie sich professionelle Hilfe von einem Steuerberater oder Anwalt, um die Selbstanzeige korrekt einzureichen.
3. Selbstanzeige abgeben: Eine strafbefreiende Selbstanzeige bietet die Möglichkeit, noch rechtzeitig die Steuerehrlichkeit wiederherzustellen. Diese muss alle steuerlich relevanten Einkünfte der letzten zehn Jahre umfassen.
Fazit
Die Gefahr, dass das Finanzamt von Ihren Kryptogewinnen erfährt, ist aufgrund der umfassenden Sammelauskunftsersuchen und Blockchain-Analysen erheblich gestiegen. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist – korrigieren Sie Ihre Steuererklärung rechtzeitig und vermeiden Sie schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen.
Wenn Sie ein Schreiben vom Finanzamt erhalten haben oder unsicher sind, ob Sie alle Gewinne korrekt erklärt haben, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir unterstützen Sie dabei, rechtzeitig und richtig zu reagieren.